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Online Analysen
Patientenverfügung:
3 Dinge, die Sie über Ihre Vorsorge wissen sollten
1.
Was ist eine Patientenverfügung?
Gerät
man in eine ernste medizinische Lage und kann sich selbst nicht mehr äußern,
fällt es Angehörigen oft schwer zu entscheiden. Ohne wirksame Patientenverfügung
liegt das eigene Schicksal dann in den Händen der Ärzte. Und die entscheiden
sich fast immer für eine Verlängerung des Patientenlebens – ganz gleich, wie
dieses Leben aussehen mag. Wenn Sie bis zum Schluss selbst über Ihre Behandlung
bestimmen möchten, sollten Sie deshalb eine individuelle Patientenverfügung
erstellen.
2.
Warum nur eine wirksame Patientenverfügung hilft
9
von 10 Patientenverfügungen versagen, weil sie medizinisch unpräzise formuliert
sind oder zu spät gefunden werden. Ebenfalls problematisch: veraltete Angaben,
die nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passen. Die Patientenverfügung ist
eine Handlungsanweisung für den behandelnden Arzt. Dementsprechend muss sie
medizinisch genau formuliert sein. Die meisten Vorlagen und kostenlosen
Formulare sind dies jedoch nicht: Der Bundesgerichtshof stellte mehrfach fest,
dass Millionen Menschen keine wirksame Patientenverfügung besitzen. Denn sind
auch nur einzelne Formulierungen zu ungenau, verliert die gesamte Verfügung
ihre Wirksamkeit.
3.
Wie erstelle ich eine wirksame Patientenverfügung?
Entscheidend
für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung sind folgende Punkte:
- Medizinisch
präzise Formulierungen: Was für den Laien eindeutig klingt, kann für einen
Mediziner mehrdeutig sein. Sind die Anweisungen mehrdeutig oder
widersprüchlich, wird sich ein Arzt immer für die lebenserhaltenden Maßnahmen
entscheiden.
- Aktualität:
Die Patientenverfügung sollte immer der aktuellen Lebensumstände entsprechen.
Ist das nicht mehr der Fall, wird ein Arzt die Verfügung als veraltet
betrachten und nicht umsetzen. Daher sollte eine Patientenverfügung regelmäßig
überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
- Verfügbarkeit:
Nur wenn die Patientenverfügung dem Arzt rechtzeitig vorliegt, kann sie auch
umgesetzt werden. Herkömmliche Patientenverfügungen treffen in Regel viel zu
spät vor Ort ein. Eine gute Alternative ist die Online-Hinterlegung: Über einen
Abrufcode, den der Patient immer bei sich trägt, können die Ärzte im Notfall
jederzeit auf die Patientenverfügung zugreifen.
- Eigenhändige Unterschrift: Die Patientenverfügung muss keineswegs von einem Notar beglaubigt werden. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber lediglich als Option vor. Eine eigenhändige Unterschrift ist in der Regel ausreichend.
Wir
empfehlen Ihnen DIPAT
Die Patientenverfügung:
- Die
Patientenverfügung von DIPAT wurde von Ärzten entwickelt und von Anwälten
überprüft: DIPAT übersetzt Ihre Behandlungswünsche in eine medizinisch präzise
Patientenverfügung.
- Mit
dem Notfall-Signalaufkleber auf Ihrer Versichertenkarte tragen Sie Ihre
Verfügung immer bei sich: Mit Hilfe des Abrufcodes können Ärzte das Dokument
jederzeit online abrufen.
- Zusatzservice:
Geben Sie bis zu zwei Angehörige als Notfallkontakte an. Diese werden beim
Notfallabruf Ihrer Patientenverfügung automatisch per SMS oder Email informiert
und wissen sofort Bescheid.
- DIPAT
erinnert Sie regelmäßig daran, Ihre Patientenverfügung zu überprüfen. Bei
medizinischen oder rechtlichen Änderungen erhalten Sie ebenfalls eine
Aktualisierungsempfehlung. So kann Ihre DIPAT-Patientenverfügung ein Leben lang
wirksam sein.
- Vorsorgevollmacht
und Betreuungsverfügung sind inklusive und Ihre Patientenverfügung ersetzt den
Organspendeausweis.
- Datenschutz
ist DIPAT wichtig: Das Online-Interview findet im passwortgeschützten
Kundenkonto statt und die sensiblen Daten werden verschlüsselt übertragen.
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