Steuern
Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen hat auch das Recht Steuern zu sparen. So oder ähnlich soll einst Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt gesagt haben. Das ist soweit sicherlich ok. Um Einkommensteuern zu sparen müssen erst einmal Steuern gezahlt und dann eigenes Geld investiert werden. Die am Markt bestehenden Lösungen waren früher oft genug auf "Steuern sparen" ausgerichtet, was am Ende herauskommen sollte, trat oft genug in den Hintergrund. Das ändert sich inzwischen schrittweise. Steuern sparen ja, aber auch dann ein Ergebnis erzielen, wenn der Steuervorteil nicht mehr "so groß" ist oder ganz wegfällt.
Reduziert sich die eigene Steuerlast, wird auch die Summe der Steureneinsparungen geringer. Ein "Steuersparmodell" kommt so ins schwanken. Beinhaltet die Anlage auch das Thema Rendite, lassen sich sinkende Steuerzahlungen eher ausgleichen. Ein Versprechen kann es nicht geben, auch kaum eine Garantie. Das bedeutet, dass immer erst die Zukunft zeigt, ob ein solches Modell tatsächlich funktioniert.
Alles, was mit Geld zu tun hat, wird von Steuern begleitet. Hier ein beispiel: Sie sparen aus Ihrem monatlichen Nettoeinkommen regelmäßig einen gleichbleibenenden Betrag in eine Rentenversicherung. Diese Geld ist bereits versteuert. Da Das gleiche Geld nicht zweimal besteuert werden darf, ist das gesammelte Kapital ab Rentenbeginn steuerfrei, wenn Sie es sich als Rente auszahlen lassen. Nur die erzielten Zinsen unterliegen der Steuer. Wenn Sie Geld über eine betriebliche Altersversorgung sparen, dann ist der Sparbertrag von der Einkommensteuer ausgenommen. Sie verschieben die Steuerzahlung ins Rentenalter. Wenn Sie beide Varianten vergleichen und Ihre Altersversorgung planen müssen Sie diese Steuerlast einplanen. Die Ergebnisse sind immer wieder unterschiedlich und es gibt keine pauschale Festlegung, welche Sparform für Sie günstiger ist. Das ergibt sich regelmäßig aus Ihren Daten und muss berechnet werden. Bei einer Berechnung lassen sich Lücken und damit Fehler eher vermeiden.
Betrachten Sie Ihre Finanz-Planungen immer zum Zeitpunkt des Sparens und zum Zeitpunkt des Rentenbezugs, jeweils vor und nach Steuern. Sie werden verblüfft sein über die Unterschiede, die Wirkungen und sehr schnell verstehen, wie wichtig diese Betrachtung ist.
Was lässt sich steuerlich absetzen?
Im beruflichen Bereich sind es Werbungskosten, die für die
Unfallversicherung (nur berufliche Unfälle),
Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz),
Berufshaftpflichtversicherung und
Diensthaftpflichtversicherung für öffentlich Bedienstete
verwendet werden können.
Im privaten Bereich sind es Sonderausgaben, die für die
Unfall- und haftpflichtversicherung,
Kfz-Haftpflichtversicherung,
einen Teil der Lebensversicherungen,
Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung,
gesetzliche Renten-, Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und
private Kranken- und Pflegeversicherung
verwendet werden.